Ursprünglich fallen diese Abfälle bei Baumaßnahmen wie Neu-, Um- und Ausbau an.
Im Gegensatz zum Bauschutt sind Baumischabfälle ein Gemisch aus sowohl mineralischen als auch nicht mineralischen Stoffen.
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Bauschutt besteht nur aus mineralischen Materialien, Boden entsprechend aus Boden.
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Dabei handelt es sich um sperrige Haushaltsgegenstände.
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Zu den Garten und Parkabfällen zählen Laub, Rasen- und Grünschnitt, Äste und Wurzeln, also alles
was Sie bei Ihrer Gartenarbeit bearbeiten und abschneiden oder herausziehen.
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Althölzer, im Fachjargon AI bis AIII Hölzer, sind alle Formen von Hölzern, die im Privat-, Gewerbe- und Baubereich anfallen können.
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Asbest ist sog. ‘besonders überwachungsbedürftig‘ und damit Sonderabfall.
Teerpappe ist teerhaltige Dachpappe. Auch sie ist sog. ‘besonders überwachungsbedürftig‘ und damit Sonderabfall.
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Dazu zählen Kühlschränke, Herde, Computer, Monitore und andere Geräte mit elektronischen Bauelementen.
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Es ist sehr wichtig, den Container sortenrein zu befüllen. Durch nicht sortenrein beladene Container entstehen Ihnen erhebliche Mehrkosten
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Am 01.01.2003 ist die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten.
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Dazu zählen Ziegel und Betonrecyclingmaterial z.B. für den Wegebau. Alle Arten von frostsicheren Unterbaumaterialien sowie Kiese, Sande und auch Rindenmulch.
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