Althölzer, im Fachjargon AI bis AIII Hölzer, sind alle Formen von Hölzern die im Privat-, Gewerbe- und Baubereich anfallen können. Dazu zählen neben Stammhölzern auch Paletten, Holzvertäfelungen, Holzfußböden, Spanplatten etc.. Nicht zum Altholz zählen jedoch Hölzer mit Teerpappeanhaftungen, Fensterholz, sog. Palisaden, Bahnschwellen und auch der sog. Jägerzaun. Alle Hölzer die Kesseldruckimprägniert sind zählen zum Sonderabfall als sog. A IV. Hölzer und müssen gesondert entsorgt werden.
Die anfallenden Hölzer werden in den zahlreichen Holzkraftwerken zu 100% einer Verwertung zugeführt und dienen so beispielsweise in der Gropiusstadt der Energieversorgung und damit der Schonung wertvoller Ressourcen.