Dabei handelt es sich um sperrige Haushaltsgegenstände, die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichts auch nach einer Zerkleinerung nicht in die öffentlichen Müllgefäße eingefüllt werden können. Sie fallen regelmäßig bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder z.B. Kellerausräumungen an. In unsere Sperrmüllcontainer dürfen Sie mit Ausnahme von Kühlschränken und allen Bildschirmgeräten übrigens auch alle Formen von alten Elektrogeräten einfüllen. Das können z.B. Herde, Waschmaschinen oder jede andere Form von elektrischen Geräten sein.