Halteverbote für Berlin – Absperrung für Container o.ä.
- Sie renovieren und benötigen Platz für einen Bauschutt-Container?
- Sie ziehen um und benötigen Platz für einen Möbelwagen?
- Die Parksituation ist katastrophal und lässt keinen Platz für Ihr Vorhaben?
- Unsere Lösung für Sie — die Halteverbotszone!
Die Halteverbotszone schafft Platz, wo sonst fremde Fahrzeuge parken und erlaubt Ihnen die Nutzung dieser Fläche für die Aufstellung Ihres Containers oder die Durchführung Ihres Umzuges.
Nutzen Sie unsere Dienste für die Beantragung und Einrichtung der Halteverbotszone, damit Sie sich um Ihre Renovierung oder den Umzug kümmern können.
Rufen Sie uns an unter unserer Service-Hotline 030/430 940 58 oder starten Sie direkt eine Anfrage auf unserer
Unsere Leistungen im Überblick:
- Bitte sprechen Sie uns mindestens 8 Werktage vor Gültigkeitsbeginn an.
- Bitte teilen Sie uns mit, wann und wo Sie eine Beschilderung wünschen.
- Wir kümmern uns um die Anmeldung der Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde in Ihrem Namen.
- Wir reichen Ihnen die erteilte Genehmigung weiter (Bitte halten Sie die Genehmigung und einen gültigen Personalausweis am Umzugs- bzw. Containeraufstelltag bereit).
- Wir richten die Halteverbotszone ein und stellen die Beschilderung auf.
- Für den Fall, dass ein KFZ zum Gültigkeitszeitraum in der Halteverbotszone abgestellt steht, können Sie dieses KFZ kostenpflichtig abschleppen lassen; was aber mit der Polizei vor Ort abzustimmen ist und leider nicht immer erreicht werden kann. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf das Abschleppen. Der Falschparker ist zwar zum Schadensersatz an Sie verpflichtet, Sie müssen aber die Abschleppkosten zunächst verauslagen.
- Zum vereinbarten Zeitpunkt holen wir die Beschilderung wieder ab.
Rechtliche Aspekte
Grundlage der Einrichtung der Halteverbotszone ist die StVO. Das Parken oder Halten in mit Halteverbotszeichen gekennzeichneten Bereichen ist verboten. Wenn Sie eine behördliche Genehmigung erhalten, für einen Umzug oder eine Baustelle eine Halteverbotszone einrichten zu dürfen, gilt diese Beschilderung wie herkömmliche, fest montierte Verkehrsschilder.
Zwingend erforderlich ist:
- Die Aufstellung muß genehmigt sein.
- Alle Fristen und Vorschriften müssen bei der Aufstellung eingehalten werden
- Die aufgestellten Verkehrszeichen entsprechen in Beschaffenheit, Aufstellart und Aufstellort der StVO.
Nach der StVO gilt:
- Grundsätzlich ist der Fahrer eines Fahrzeugs für Verstöße gegen die Verkehrsregelungen verantwortlich. Geschehen diese mit Wissen des Halters oder kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird der Fahrzeughalter zur Haftung herangezogen.
- Wenn ein Fahrzeug verkehrswidrig und/oder -behindernd abgestellt wird, ist die Polizei berechtigt, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Bei Schäden, die dabei am Fahrzeug entstehen, haftet demnach der unmittelbare Verursacher und nicht die Polizei oder sonstige Dritte, also nicht Sie als Auftraggeber.