Bauschutt muss rutschen! Die robusten Schuttrutschen von DINO Berlin sind die ideale Unterstützung bei verschiedenen Bau- und Abrissprojekten. Sie sind einfach zu befestigen und ermöglichen eine sichere, unkomplizierte Schuttentsorgung. Passend für Ihre Baustelle, erhalten Sie bei uns natürlich auch den zugehörigen Bauschutt Container.
Unser Motto lautet: Menschen schonen — Material nutzen
Einfach und sicher – Verwendung der DINO Schuttrutsche:
platzsparender Transport
einsetzbar von 1 m bis 25 m Höhe
einfache Befestigung an der Fensterbrüstung oder dem Gerüst
zugelassen durch die Berufsgenossenschaft nach VBG 1.37 und 8
Weitere Highlights:
gefertigt aus reißfestem Kunststoff: geräuscharm und robust
witterungsbeständig: auch im Winter einsetzbar
preiswert und flexibel: Sparen Sie Zeit und Geld für die eigentliche Baumaßnahme!
Lieferservice der DINO Schuttrutsche schon ab Euro 39,00
Stellen Sie hier eine unverbindliche Preisanfrage für Ihre Schuttrutsche:
Schuttrutschelemente: 1,1 m lang und 9,5 kg schwer, Ø oben 0,5 m und Ø unten 0,4 m
Einfülltrichterelement: 0,55 m lang und 6,0 kg schwer
Einfüllöffnung: 0,65 m breit und 0,25 m hoch
Brüstungsbefestigung (inkl. Trägergestell): 29 kg schwer
Hinweise zur Nutzung der Schuttrutsche
Die vorschriftsmäßige Verwendung und Montage von Schuttrutschen ist zwingend zu beachten. Bei der Ausrichtung der Rohre ist darauf zu achten, dass keine Prallflächen entstehen. Dies kann durch die Verwendung einer Manövrierleine geschehen, die durch die einzelnen Elemente der Schuttrutsche geführt wird und eine Ausrichtung der Elemente ermöglicht.
Die maximale Höhe der Schuttrutsche darf 25 m nicht überschreiten. Ab einer Höhe von 10 m ist eine zweite Brüstungsbefestigung erforderlich.
Die Befestigung des Trichters hat an entsprechend statisch zugelassenen Fensterbefestigungen oder Gerüstbefestigungen zu erfolgen.
Der Vermieter vermietet die Schuttrutsche unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, für Schäden die durch die Anbringung und Benutzung der Mietsache entstehen. Alleine der Mieter ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich und stellt den Vermieter hinsichtlich der Haftung, die aus der Benutzung der Mietsache entstehen, frei.
Das Ablenken führt zu einem höheren Verschleiß der Schuttrutsche und der Aufhängekonstruktion. Außerdem kann es zu Verstopfungen führen. Deshalb darf der maximale Ablenkradius nicht größer als 2,5 m sein (siehe Skizze).