Althölzer, im Fachjargon A I bis A III Hölzer, sind alle Formen von Hölzern die im Privat-, Gewerbe- und Baubereich anfallen können.
Holz ist nicht gleich Holz! Daher ist bei der Entsorgung darauf zu achten, um welches Altholz es sich handelt.
Altholz:
KEIN Altholz:
Nicht zum Altholz zählen Hölzer mit Teeranhaftungen, Fensterholz, sog. Palisaden, Bahnschwellen, Jägerzäune sowie generell kesseldruckimprägnierte bzw. holzschutzmittelbehaftete Hölzer. Alle Hölzer die Kesseldruckimprägniert sind zählen zum Sonderabfall als sog. A IV. Hölzer und müssen gesondert entsorgt werden.
Die anfallenden Hölzer werden einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeleitet. Damit trägt die Altholz-Entsorgung einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz bei.
Alle angeführten Materialien, welche nicht als Altholz gelten, müssen als Sonderabfall separat entsorgt werden. Auch hierfür bieten wir Lösungen an.
DINO Containerdienst Berlin GmbH
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